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Ratgeber · §34a Sicherheit

§34a Sachkundeprüfung: Was kommt auf Sie zu?

Viele Menschen möchten vor dem Einstieg in die Sicherheitsbranche zuerst wissen, was in der §34a-Sachkundeprüfung wirklich drankommt. Dieser Ratgeber zeigt die Inhalte, den Ablauf und die praktische Bedeutung der Prüfung – ohne unnötig abzuschrecken.

⏱ 5 Minuten Lesezeit📅 Aktualisiert Juni 2026
Prüfling bereitet sich konzentriert mit Unterlagen auf die §34a-Sachkundeprüfung vor.
Mit KI-Unterstützung erstelltMit KI-Unterstützung erstellt.
Inhalt dieses Ratgebers
  1. Warum gibt es diese Prüfung überhaupt?
  2. Diese Themen werden geprüft
  3. Wie läuft die Prüfung ab?
  4. Was passiert, wenn man nicht besteht?
  5. Brauche ich die Sachkundeprüfung für jeden Job im Sicherheitsbereich?
💡 Kurz erklärt: Die §34a Sachkundeprüfung wird vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil – und ist die Voraussetzung für bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe, zum Beispiel als Türsteher, im Objektschutz oder im ÖPNV.

Warum gibt es diese Prüfung überhaupt?

Wer im Sicherheitsgewerbe arbeitet, trägt Verantwortung – für Menschen, für Objekte, manchmal auch in schwierigen Situationen. Der Gesetzgeber hat deshalb festgelegt, dass bestimmte Tätigkeiten nur ausgeübt werden dürfen, wenn man nachweislich weiß, was man tut. Die §34a Sachkundeprüfung ist dieser Nachweis.

Sie ist kein Hindernis – sie ist Ihr Eintrittsticket in einen Bereich, der Ihnen langfristig stabile Arbeit bieten kann.


Diese Themen werden geprüft

Die IHK prüft in sechs festgelegten Sachgebieten. Hier erhalten Sie einen ehrlichen Überblick darüber, was Sie erwartet:

Recht der öffentlichen Sicherheit

Grundlagen des Strafrechts, Notwehr, Festnahmerecht – wann dürfen Sie als Sicherheitskraft eingreifen, und wann nicht?

Bürgerliches Recht

Hausrecht, Vertragsrecht, Haftung – was passiert, wenn etwas schiefgeht, und wer trägt die Verantwortung?

Gewerberecht

Welche Vorschriften gelten speziell für das Bewachungsgewerbe? Was müssen Betriebe und Mitarbeiter beachten?

Unfallverhütung & Unfallschutz

Arbeitssicherheit, Erste-Hilfe-Grundlagen, Verhalten bei Unfällen im Einsatz.

Umgang mit Menschen

Deeskalation, Kommunikation in Konfliktsituationen, Verhalten gegenüber schutzbedürftigen Personen.

Grundzüge der Sicherheitstechnik

Alarmtechnik, Videoüberwachung, Zugangskontrolle – was gibt es, und wie funktioniert es grundsätzlich?


Wie läuft die Prüfung ab?

Schriftlicher Teil

  • Multiple-Choice-Fragen aus allen sechs Sachgebieten
  • Dauer: ca. 120 Minuten
  • Wird bei der IHK abgelegt
  • Bestanden ab 50 % richtiger Antworten (je nach IHK leicht abweichend)

Mündlicher Teil

  • Nur wenn Sie den schriftlichen Teil bestanden haben
  • Ein kurzes Prüfungsgespräch mit IHK-Prüfern
  • Dauer: ca. 15–20 Minuten
  • Kein Auswendiglernen – die Prüfer wollen verstehen, ob Sie die Zusammenhänge begriffen haben

Was passiert, wenn man nicht besteht?

Die Prüfung kann wiederholt werden. Viele schaffen sie beim zweiten Anlauf, weil sie dann genau wissen, wo ihre Lücken sind. Wenn Sie unseren Kurs absolvieren, bereiten Sie sich strukturiert vor – und gehen nicht unvorbereitet hinein.

Brauche ich die Sachkundeprüfung für jeden Job im Sicherheitsbereich?

Nein – nicht für jeden. Für einfache Tätigkeiten wie Empfangsschutz oder Bewachung ohne besonderen Publikumsverkehr reicht oft die einfachere Unterrichtung nach §34a (40 Stunden). Die volle Sachkundeprüfung ist verpflichtend für:

  • Kontrolleure im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV)
  • Türsteher und Einlasskontrolle
  • Citystreifendienste
  • Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber
  • Leitungsfunktionen im Sicherheitsgewerbe

Sie sind sich nicht sicher, was für Sie gilt? Rufen Sie uns an – wir sagen Ihnen ehrlich, welcher Weg für Sie der richtige ist.

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