Warum gibt es diese Prüfung überhaupt?
Wer im Sicherheitsgewerbe arbeitet, trägt Verantwortung – für Menschen, für Objekte, manchmal auch in schwierigen Situationen. Der Gesetzgeber hat deshalb festgelegt, dass bestimmte Tätigkeiten nur ausgeübt werden dürfen, wenn man nachweislich weiß, was man tut. Die §34a Sachkundeprüfung ist dieser Nachweis.
Sie ist kein Hindernis – sie ist Ihr Eintrittsticket in einen Bereich, der Ihnen langfristig stabile Arbeit bieten kann.
Diese Themen werden geprüft
Die IHK prüft in sechs festgelegten Sachgebieten. Hier erhalten Sie einen ehrlichen Überblick darüber, was Sie erwartet:
Recht der öffentlichen Sicherheit
Grundlagen des Strafrechts, Notwehr, Festnahmerecht – wann dürfen Sie als Sicherheitskraft eingreifen, und wann nicht?
Bürgerliches Recht
Hausrecht, Vertragsrecht, Haftung – was passiert, wenn etwas schiefgeht, und wer trägt die Verantwortung?
Gewerberecht
Welche Vorschriften gelten speziell für das Bewachungsgewerbe? Was müssen Betriebe und Mitarbeiter beachten?
Unfallverhütung & Unfallschutz
Arbeitssicherheit, Erste-Hilfe-Grundlagen, Verhalten bei Unfällen im Einsatz.
Umgang mit Menschen
Deeskalation, Kommunikation in Konfliktsituationen, Verhalten gegenüber schutzbedürftigen Personen.
Grundzüge der Sicherheitstechnik
Alarmtechnik, Videoüberwachung, Zugangskontrolle – was gibt es, und wie funktioniert es grundsätzlich?
Wie läuft die Prüfung ab?
Schriftlicher Teil
- Multiple-Choice-Fragen aus allen sechs Sachgebieten
- Dauer: ca. 120 Minuten
- Wird bei der IHK abgelegt
- Bestanden ab 50 % richtiger Antworten (je nach IHK leicht abweichend)
Mündlicher Teil
- Nur wenn Sie den schriftlichen Teil bestanden haben
- Ein kurzes Prüfungsgespräch mit IHK-Prüfern
- Dauer: ca. 15–20 Minuten
- Kein Auswendiglernen – die Prüfer wollen verstehen, ob Sie die Zusammenhänge begriffen haben
Was passiert, wenn man nicht besteht?
Die Prüfung kann wiederholt werden. Viele schaffen sie beim zweiten Anlauf, weil sie dann genau wissen, wo ihre Lücken sind. Wenn Sie unseren Kurs absolvieren, bereiten Sie sich strukturiert vor – und gehen nicht unvorbereitet hinein.
Brauche ich die Sachkundeprüfung für jeden Job im Sicherheitsbereich?
Nein – nicht für jeden. Für einfache Tätigkeiten wie Empfangsschutz oder Bewachung ohne besonderen Publikumsverkehr reicht oft die einfachere Unterrichtung nach §34a (40 Stunden). Die volle Sachkundeprüfung ist verpflichtend für:
- Kontrolleure im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV)
- Türsteher und Einlasskontrolle
- Citystreifendienste
- Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber
- Leitungsfunktionen im Sicherheitsgewerbe
Sie sind sich nicht sicher, was für Sie gilt? Rufen Sie uns an – wir sagen Ihnen ehrlich, welcher Weg für Sie der richtige ist.
Bereit für den nächsten Schritt?
Wir beraten Sie kostenlos, ob §34a jetzt der richtige Einstieg für Sie ist, und zeigen Ihnen den sinnvollsten nächsten Schritt.
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