Ratgeber · §34a Sicherheit
§34a Sachkundeprüfung: Was kommt auf dich zu?
Viele Menschen möchten vor der Prüfung einfach wissen, was wirklich drankommt. Wenn du die Inhalte kennst und dich strukturiert vorbereitest, gehst du deutlich ruhiger und klarer in die Sachkundeprüfung.
Warum gibt es diese Prüfung überhaupt?
Wer im Sicherheitsgewerbe arbeitet, trägt Verantwortung – für Menschen, für Objekte, manchmal auch in schwierigen Situationen. Der Gesetzgeber hat deshalb festgelegt, dass bestimmte Tätigkeiten nur ausgeübt werden dürfen, wenn man nachweislich weiß, was man tut. Die §34a Sachkundeprüfung ist dieser Nachweis.
Sie ist kein Hindernis – sie ist dein Eintrittsticket in einen Bereich, der dir langfristig stabile Arbeit bieten kann.
Diese Themen werden geprüft
Die IHK prüft in sechs festgelegten Sachgebieten. Hier bekommst du einen ehrlichen Überblick darüber, was dich erwartet:
Recht der öffentlichen Sicherheit
Grundlagen des Strafrechts, Notwehr, Festnahmerecht – wann darfst du als Sicherheitskraft eingreifen, und wann nicht?
Bürgerliches Recht
Hausrecht, Vertragsrecht, Haftung – was passiert, wenn etwas schiefgeht, und wer trägt die Verantwortung?
Gewerberecht
Welche Vorschriften gelten speziell für das Bewachungsgewerbe? Was müssen Betriebe und Mitarbeiter beachten?
Unfallverhütung & Unfallschutz
Arbeitssicherheit, Erste-Hilfe-Grundlagen, Verhalten bei Unfällen im Einsatz.
Umgang mit Menschen
Deeskalation, Kommunikation in Konfliktsituationen, Verhalten gegenüber schutzbedürftigen Personen.
Grundzüge der Sicherheitstechnik
Alarmtechnik, Videoüberwachung, Zugangskontrolle – was gibt es, und wie funktioniert es grundsätzlich?
Wie läuft die Prüfung ab?
Schriftlicher Teil
- Multiple-Choice-Fragen aus allen sechs Sachgebieten
- Dauer: ca. 120 Minuten
- Wird bei der IHK abgelegt
- Bestanden ab 50 % richtiger Antworten (je nach IHK leicht abweichend)
Mündlicher Teil
- Nur wenn du den schriftlichen Teil bestanden hast
- Ein kurzes Prüfungsgespräch mit IHK-Prüfern
- Dauer: ca. 15–20 Minuten
- Kein Auswendiglernen – die Prüfer wollen verstehen, ob du die Zusammenhänge begriffen hast
Was passiert, wenn man nicht besteht?
Die Prüfung kann wiederholt werden. Viele schaffen sie beim zweiten Anlauf, weil sie dann genau wissen, wo ihre Lücken sind. Wenn du unseren Kurs absolvierst, bereitest du dich strukturiert vor – und gehst nicht unvorbereitet rein.
Brauche ich die Sachkundeprüfung für jeden Job im Sicherheitsbereich?
Nein – nicht für jeden. Für einfache Tätigkeiten wie Empfangsschutz oder Bewachung ohne besonderen Publikumsverkehr reicht oft die einfachere Unterrichtung nach §34a (40 Stunden). Die volle Sachkundeprüfung ist verpflichtend für:
- Kontrolleure im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV)
- Türsteher und Einlasskontrolle
- Citystreifendienste
- Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber
- Leitungsfunktionen im Sicherheitsgewerbe
Du bist dir nicht sicher, was für dich gilt? Ruf uns an – wir sagen dir ehrlich, welcher Weg für dich der richtige ist.
Bereit für den nächsten Schritt?
Wir beraten dich kostenlos, ob §34a jetzt der richtige Einstieg für dich ist, und zeigen dir den sinnvollsten nächsten Schritt.
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