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Für Unternehmen · § 82 SGB III

QCG-Fördercheck & Förderrechner für Unternehmen

Berechnen Sie in wenigen Minuten, wie hoch die mögliche Förderung für die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter sein kann.

Kostenlos · unverbindlich · sofortiges Ergebnis

Mit dem Fördercheck erhalten Sie eine erste Einschätzung zu möglicher Förderung von Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt. Die endgültige Förderentscheidung trifft die Agentur für Arbeit im Einzelfall.
QCG-Fördercheck

Ihre mögliche Förderung Schritt für Schritt berechnen

Der digitale Assistent fragt nur Angaben ab, die für die Orientierungsrechnung erforderlich sind. Es werden keine Rechnerdaten gespeichert oder an das bestehende Formular übertragen.

Schritt 1 von 6
Unternehmensgröße
Noch 5 Schritte bis zu Ihrer Einschätzung
Wie viele Beschäftigte hat Ihr Unternehmen?

Die Unternehmensgröße beeinflusst die Höhe der möglichen Förderung. Für die genaue Förderhöhe gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Sonderregelungen.

Direkte Antwort

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht Unternehmen, für die berufliche Weiterbildung ihrer Beschäftigten Zuschüsse zu Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt zu erhalten. Die Förderung richtet sich nach § 82 SGB III, der Betriebsgröße und den individuellen Voraussetzungen.

Gefördert werden Weiterbildungen, die mehr als 120 Stunden umfassen, bei zugelassenen Trägern und Maßnahmen stattfinden und über kurzfristige, ausschließlich arbeitsplatzbezogene Anpassungen hinausgehen.

Kurz erklärt
Zwei getrennte Förderbausteine
Lehrgangskosten: je nach Betriebsgröße teilweise oder vollständig.
Arbeitsentgelt: Zuschuss für weiterbildungsbedingte Zeiten ohne Arbeitsleistung.
Nutzen für Arbeitgeber

Welche Vorteile bietet geförderte Weiterbildung?

Vorhandene Mitarbeitende gezielt für neue Aufgaben, Technologien und Rollen qualifizieren.
Mögliche Zuschüsse zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt getrennt und transparent betrachten.
Weiterbildung planbarer in den betrieblichen Alltag und die Personalentwicklung integrieren.
Fachkräftebindung stärken und benötigte Kompetenzen systematisch im Unternehmen aufbauen.
Basisförderung nach Betriebsgröße

Wie hoch kann die QCG-Förderung sein?

Die folgenden Basiswerte stammen aus der aktuellen Übersicht der Bundesagentur für Arbeit. Sonderregeln können im Einzelfall zu höheren Förderwerten führen und werden im Rechner nicht automatisch eingerechnet.

1–49 Beschäftigte

Lehrgangskosten
bis 100 %
Arbeitsentgelt
bis 75 %

50–499 Beschäftigte

Lehrgangskosten
bis 50 %
Arbeitsentgelt
bis 50 %

500 oder mehr Beschäftigte

Lehrgangskosten
bis 25 %
Arbeitsentgelt
bis 25 %
Fördervoraussetzungen

Welche Voraussetzungen muss die Weiterbildung erfüllen?

Die Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden und geht über eine kurzfristige, ausschließlich arbeitsplatzbezogene Anpassungsschulung hinaus.
Bildungsträger und Weiterbildungsmaßnahme sind für die Förderung zugelassen.
Der Berufsabschluss und eine frühere Förderung nach dieser Regelung liegen grundsätzlich mindestens zwei Jahre zurück; Ausnahmen prüft die Agentur für Arbeit.
Die Weiterbildung ist nicht aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Vorschriften verpflichtend.
Die Förderung wird vor Beginn mit dem Arbeitgeber-Service abgestimmt und im Einzelfall entschieden.
Beschäftigte ab 45 Jahren

Bei Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten sollen für Beschäftigte ab 45 Jahren bis zu 100 % der Lehrgangskosten übernommen werden. Die konkrete Prüfung erfolgt im Einzelfall.

Schwerbehinderte Menschen

Bei Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten sollen auch für schwerbehinderte Menschen bis zu 100 % der Lehrgangskosten übernommen werden. Maßgeblich bleibt die Einzelfallentscheidung.

Beschäftigte ohne Berufsabschluss

Bei einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung können Lehrgangskosten und Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 100 % gefördert werden. Diese Sonderregel wird im Basisrechner bewusst nicht automatisch eingerechnet.

Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag

Eine Qualifizierungsvereinbarung mit einem Sozialpartner kann die Basisförderung um fünf Prozentpunkte erhöhen. Auch dieser mögliche Aufschlag wird im Basisrechner nicht automatisch addiert.

Von der Orientierung zur Entscheidung

Wie läuft die Förderung für Unternehmen ab?

01

Förderung einschätzen

Mit sechs Angaben erhalten Sie eine sofortige, unverbindliche Größenordnung.

02

Weiterbildung zuordnen

Der gewählte Themenbereich führt direkt zu einer tatsächlich vorhandenen AZ-Zentrum-Weiterbildung.

03

Einzelfall prüfen lassen

AZ Zentrum unterstützt bei der fachlichen Einordnung; verbindlich entscheidet die Agentur für Arbeit.

Nachvollziehbare Beispielrechnungen

Wie sehen typische QCG-Rechenbeispiele aus?

Alle Beispiele verwenden dieselbe Basislogik wie der Rechner, einschließlich eines pauschalen Arbeitgeberanteils von 20 % und des angegebenen Freistellungsanteils. Sie sind unverbindliche Rechenbeispiele.

Kleines Unternehmen · Vollzeit

2 Beschäftigte · 6.000 € Kurskosten pro Person · 3.400 € Brutto · 3 Monate

Weiterbildungskosten
12.000 €
Mögliche Förderung
30.360 €
Eigenanteil im Modell
6.120 €

Mittleres Unternehmen · Vollzeit

5 Beschäftigte · 9.000 € Kurskosten pro Person · 4.200 € Brutto · 4 Monate

Weiterbildungskosten
45.000 €
Mögliche Förderung
72.900 €
Eigenanteil im Modell
72.900 €

Größeres Unternehmen · Vollzeit

10 Beschäftigte · 7.000 € Kurskosten pro Person · 4.500 € Brutto · 3 Monate

Weiterbildungskosten
70.000 €
Mögliche Förderung
58.000 €
Eigenanteil im Modell
174.000 €

Kleines Unternehmen · Teilzeit

3 Beschäftigte · 8.500 € Kurskosten pro Person · 3.800 € Brutto · 6 Monate · 50 % Freistellung

Weiterbildungskosten
25.500 €
Mögliche Förderung
56.280 €
Eigenanteil im Modell
10.260 €
Aktuelle Themenfelder

Welche Weiterbildungen bietet das AZ Zentrum für Unternehmen an?

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum QCG-Förderrechner für Unternehmen

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht Unternehmen, für die berufliche Weiterbildung ihrer Beschäftigten Zuschüsse zu Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt zu erhalten. Die Förderung richtet sich nach § 82 SGB III und wird von der Agentur für Arbeit im Einzelfall geprüft.

Welche Unternehmen können eine Förderung erhalten?

Unternehmen jeder Größe können eine Förderung für die Weiterbildung ihrer Beschäftigten prüfen lassen. Die Höhe der möglichen Zuschüsse unterscheidet sich nach Betriebsgröße; zusätzlich müssen Maßnahme, Träger, Beschäftigte und Qualifizierungsziel die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Wie hoch kann die Förderung sein?

Die allgemeinen Basiswerte reichen abhängig von der Betriebsgröße bei den Lehrgangskosten von bis zu 25 bis 100 Prozent und beim Arbeitsentgeltzuschuss von bis zu 25 bis 75 Prozent. Sonderregeln können im Einzelfall höhere Werte ermöglichen.

Wie hoch ist der Zuschuss zu Weiterbildungskosten?

Bei Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten sieht die Bundesagentur für Arbeit grundsätzlich eine volle Übernahme der Lehrgangskosten vor. Bei 50 bis 499 Beschäftigten liegt der Basiswert bei 50 Prozent und ab 500 Beschäftigten bei 25 Prozent. Die tatsächliche Bewilligung bleibt eine Einzelfallentscheidung.

Gibt es auch einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt?

Ja. Für weiterbildungsbedingte Zeiten ohne Arbeitsleistung kann ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt möglich sein. Die Basiswerte liegen je nach Betriebsgröße bei bis zu 75, 50 oder 25 Prozent; berücksichtigt wird nur der tatsächliche Freistellungsumfang.

Welche Rolle spielt die Unternehmensgröße?

Die Anzahl der Beschäftigten bestimmt die allgemeinen Basisfördersätze. Verbundene oder Partnerunternehmen können bei der Größenbestimmung gemeinsam betrachtet werden. Der Arbeitgeber-Service prüft die konkrete Unternehmensgröße und Förderhöhe.

Können auch Mitarbeiter in Teilzeit gefördert werden?

Eine Weiterbildung kann grundsätzlich auch in Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden. Für den Arbeitsentgeltzuschuss ist entscheidend, in welchem Umfang wegen der Weiterbildung tatsächlich Arbeitszeit ausfällt.

Was gilt für Beschäftigte ab 45 Jahren?

Bei Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten sollen für Beschäftigte ab 45 Jahren bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten übernommen werden. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall.

Was gilt für Beschäftigte ohne Berufsabschluss?

Bei fehlendem Berufsabschluss und einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung können sowohl Lehrgangskosten als auch der Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 100 Prozent gefördert werden. Diese Sonderregel muss individuell geprüft werden.

Welche Voraussetzungen muss die Weiterbildung erfüllen?

Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen, bei einem zugelassenen Träger und in einer zugelassenen Maßnahme stattfinden und über kurzfristige, ausschließlich arbeitsplatzbezogene Anpassungen hinausgehen. Gesetzlich verpflichtende Schulungen sind nicht förderfähig.

Wie läuft die Förderung ab?

Unternehmen klären zunächst Qualifizierungsziel und passende Maßnahme, nehmen möglichst früh vor Beginn Kontakt zum Arbeitgeber-Service auf und reichen anschließend die erforderlichen Angaben und Unterlagen ein. Erst nach der Prüfung steht fest, ob und in welcher Höhe gefördert wird.

Wer entscheidet über die Förderung?

Die zuständige Agentur für Arbeit beziehungsweise der Arbeitgeber-Service entscheidet nach Prüfung der gesetzlichen und individuellen Voraussetzungen. Das AZ Zentrum kann Weiterbildung und Unterlagen fachlich einordnen, aber keine Förderung bewilligen oder garantieren.

Können mehrere Mitarbeitende gleichzeitig gefördert werden?

Grundsätzlich kann die Förderung für mehrere Beschäftigte geprüft werden. Bei mehreren vergleichbaren Rollen oder Qualifizierungszielen empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit dem Arbeitgeber-Service, damit Maßnahme, Zeiten und Unterlagen einheitlich vorbereitet werden können.

Wie genau ist das Ergebnis des Förderrechners?

Der Rechner verwendet die eingegebenen Werte und die veröffentlichten allgemeinen Basisfördersätze. Er berücksichtigt keine individuelle Bewilligungsprüfung und rechnet Sonderregeln nicht automatisch ein. Das Ergebnis ist deshalb eine unverbindliche Größenordnung, keine Förderzusage.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Welche Quellen gelten für die QCG-Förderung?

Die gesetzlichen Aussagen dieser Seite wurden am 29. September 2026 anhand der offiziellen Informationen der Bundesagentur für Arbeit und des § 82 SGB III geprüft.

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