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Förderung für Beschäftigte

Qualifizierungschancengesetz für Arbeitgeber

Nutzen Sie die QCG-Fördertabelle, um Ihre Weiterbildungsplanung vorzubereiten. Besprechen Sie Bildungsziel, Schulungszeiten und mögliche Eigenanteile gemeinsam mit Ihren Beschäftigten.

Mitarbeitende online bundesweit qualifizieren – mit Präsenzoption in Oberhausen nach Kurs und Abstimmung. Die verbindliche Förderentscheidung trifft die Agentur für Arbeit.

Welche Förderung ermöglicht das Qualifizierungschancengesetz für Arbeitgeber?

Sie können Zuschüsse zu Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt für die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten erhalten. Die häufig als QCG-Förderung bezeichnete Beschäftigtenförderung richtet sich insbesondere nach § 82 SGB III. Beide Förderbausteine müssen getrennt betrachtet werden.

Wie hoch ist die QCG-Förderung nach Betriebsgröße?

Die regulären Fördersätze unterscheiden drei Größenklassen. Die Tabelle zeigt die BA-Basiswerte ohne Sonderregelungen; sie ist keine Förderzusage.

QCG-Fördertabelle: reguläre Förderanteile, Stand 03.11.2026
BetriebsgrößeLehrgangskostenArbeitsentgeltzuschuss
Weniger als 50 Beschäftigte100 % Kostenübernahme als Soll-RegelBis zu 75 %
50–499 Beschäftigte50 %Bis zu 50 %
Ab 500 Beschäftigten25 %Bis zu 25 %

Der Entgeltzuschuss bezieht sich auf das berücksichtigungsfähige Arbeitsentgelt für weiterbildungsbedingte Zeiten ohne Arbeitsleistung, einschließlich des pauschalen Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Er ersetzt nicht pauschal den genannten Anteil des gesamten Monatsgehalts.

Für die Größenklasse zählen sämtliche Beschäftigte des Unternehmens und gegebenenfalls des Konzerns. Teilzeitkräfte werden nach ihrer regelmäßigen Wochenarbeitszeit gewichtet: bis zehn Stunden mit 0,25, bis 20 Stunden mit 0,50 und bis 30 Stunden mit 0,75.

Welche Ausnahmen können die Förderhöhe verändern?

Für Beschäftigte ab 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung sollen in Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten übernommen werden. Daraus folgt kein automatisch höherer Entgeltzuschuss.

Bei fehlendem Berufsabschluss und einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung sind bis zu 100 Prozent bei beiden Förderbausteinen möglich. Hierfür müssen die Voraussetzungen der Abschlussförderung nach § 81 Absatz 2 SGB III erfüllt sein; ein beliebiges Teilnahmezertifikat genügt nicht.

Eine Betriebsvereinbarung über berufliche Weiterbildung oder ein Tarifvertrag mit betriebsbezogener Weiterbildungsregelung kann den Entgeltzuschuss um fünf Prozentpunkte erhöhen. Die erforderliche Arbeitgeberbeteiligung an den Lehrgangskosten verringert sich ebenfalls um fünf Prozentpunkte. Eine Kostenübernahme über 100 Prozent entsteht dadurch nicht.

Welche Voraussetzungen sollten Sie vor dem Antrag prüfen?

Prüfen Sie zuerst Maßnahme, Beschäftigtenstatus und zeitliche Voraussetzungen. Diese Checkliste fasst zentrale Anforderungen zusammen:

  • Die Weiterbildung findet in einem bestehenden Arbeitsverhältnis statt und umfasst mehr als 120 Stunden.
  • Maßnahme und Bildungsträger sind für die Förderung zugelassen.
  • Die Inhalte gehen über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinaus.
  • Der Erwerb eines mindestens zweijährigen Berufsabschlusses liegt in der Regel mindestens zwei Jahre zurück.
  • In den letzten zwei Jahren vor Antragstellung wurde keine Weiterbildung nach § 82 SGB III gefördert.
  • Die Schulung ist keine Maßnahme, zu deren Durchführung Sie als Arbeitgeber bundes- oder landesrechtlich verpflichtet sind.

Wie bereiten Sie den Förderantrag vor?

Lassen Sie sich frühzeitig vom Arbeitgeber-Service beraten und stellen Sie den Antrag möglichst früh vor Beginn der Qualifizierung. Bereiten Sie Angaben zum Arbeitsvertrag, zum Arbeitsentgelt und zu den vereinbarten Schulungszeiten vor. Stimmen Sie die Planung mit Ihren Beschäftigten ab.

Als Orientierung finden Sie im Kursangebot des AZ-Zentrums vorhandene Weiterbildungen. Die Angebote sind online bundesweit sowie in Präsenz in Oberhausen verfügbar. Ob eine konkrete Maßnahme und Ihre Beschäftigten die Förderbedingungen erfüllen, muss gesondert geprüft werden.

Welche häufigen Fragen haben Arbeitgeber zur QCG-Förderung?

Welche Primärquellen liegen der Übersicht zugrunde?

Bundesagentur für Arbeit: Individuelle Förderung von Beschäftigten; § 82 SGB III: Beschäftigtenförderung; § 81 SGB III: Abschlussbezogene Förderung. Geprüft am 03.11.2026.

Welche Fragen werden häufig gestellt?

Ist die Förderung automatisch bewilligt?

Nein. Die Tabelle ersetzt keine Prüfung und Bewilligung durch die Agentur für Arbeit.

Reichen genau 120 Stunden aus?

Nein. Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen.

Sind bei kleinen Betrieben auch die Lohnkosten vollständig gedeckt?

Nein. Unter 50 Beschäftigten beträgt der reguläre Entgeltzuschuss bis zu 75 Prozent; Sonderregeln werden getrennt geprüft.

Gilt der höhere Zuschuss ab 45 für beide Förderbausteine?

Nein. Die Altersregel betrifft die Lehrgangskosten in Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten.

Ist Weiterbildung auch in Teilzeit möglich?

Ja. Die BA nennt Vollzeit, Teilzeit und berufsbegleitende Durchführung als mögliche Zeitmodelle.

Genügt die Zulassung des Bildungsträgers?

Nein. Auch die konkrete Weiterbildungsmaßnahme muss für die Förderung zugelassen sein.

Qualifizierungschancengesetz einfach erklärt: Was Beschäftigte und Unternehmen jetzt wissen sollten

Das Qualifizierungschancengesetz wird oft erwähnt, aber selten verständlich erklärt. Gerade für Beschäftigte und Arbeitgeber ist es jedoch ein zentraler Hebel, um Weiterbildung nicht aufzuschieben, sondern finanziell tragfähig zu machen.

Warum das QCG mehr als ein Förderbegriff ist

Für Unternehmen ist das Gesetz relevant, weil Weiterbildung nicht mehr nur als freiwillige Zusatzleistung betrachtet werden muss, sondern strategisch förderbar wird.

Für Beschäftigte bedeutet das zugleich, dass berufliche Entwicklung oft nicht am eigenen Budget scheitern muss, sondern in einem gemeinsamen Förderrahmen mit dem Arbeitgeber gedacht werden kann.

Welche Rolle die Website in diesem Prozess spielt

Eine gute Bildungswebsite muss Unternehmen und Beschäftigte an dieser Stelle abholen: mit Klarheit, mit Beispielen und mit einem einfachen Übergang in Beratung.

Darum verlinkt dieser Ratgeber bewusst auf den Unternehmensbereich und auf die persönliche Beratung, damit aus Informationsinteresse ein nächster Schritt wird.

Warum dieser Inhalt für Sichtbarkeit wichtig ist

Das QCG ist ein Thema mit hoher Relevanz, aber oft geringer Verständlichkeit. Wer es sauber und verständlich aufbereitet, hilft Unternehmen und Beschäftigten gleichermaßen bei der ersten Einordnung.

So entsteht ein Ratgeber, der sowohl Orientierung als auch Vertrauen schafft.

Welche Weiterbildung passt zum Qualifizierungsbedarf?

Vergleichen Sie KI-Weiterbildungen, Social Media und digitale Kommunikation sowie Sicherheitsqualifizierungen. Die Eignung für Ihre Beschäftigten und die Förderfähigkeit prüfen wir individuell.

Qualifizierungsbedarf persönlich besprechen
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